Musikverein

Hunderdorf e. V.


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 Vereinsförderung

 

Als gemeinnütziger, eingetragener Verein (e.V.) verfolgt der Musikverein Hunderdorf e.V. keine wirtschaftlichen Ziele. Die Einnahmen aus z.B.

  • Den Mitgliedsbeiträgen

  • Den Zuwendungen der fördernden Mitglieder,

  • Aufwandsentschädigungen für Auftritte bei Dritten,

  • Einnahmen bei in Eigenregie veranstalteten Konzerten

  • Spenden

werden gemäß Vereinssatzung ausschließlich für Vereinszwecke wie z.B.

  • Anschaffung von Notenmaterial, Kleidung, Instrumenten,

  • Aufwandsentschädigungen,

  • Ausbildungskosten

  • Beiträge für Versicherungen

verwendet.

Daneben sind freiwillige Spenden von Freunden und Förderern des Musikverein Hunderdorf e.V. stets willkommen und sogar notwendig, um den Vereinszweck erfüllen zu können.

Der Musikverein Hunderdorf e.V. ist berechtigt steuerbegünstigte Zuwendungen entgegenzunehmen, weil er als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke verfolgt und vom Finanzamt Straubing als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt wurde.

Seit der Reform des Spendenrechts, die zum 01.01.2000 in Kraft trat, kann die Spende direkt auf das Konto des Vereins einbezahlt werden.

Konten des Vereins:

Raiffeisenbank Straubing

BLZ: 742 601 10, Kontonummer: 2518180

Sparkasse Straubing-Bogen

BLZ 742 500 00 Kontonummer: 570 534 677

Bei Zuwendungen ab 50 Euro werden die Zuwendungsbestätigungen am Jahresende zugesandt, für kleinere Beträge gilt der von der Bank abgestempelte Einzahlungsbeleg. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Adresse anzugeben.